Ein weiteres Thema, das immer wieder für Verwirrung sorgt, ist die Wiederverheiratung des überlebenden Partners und die Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrente. In vielen Fällen führt eine Wiederheirat nicht zu einem Verlust der Hinterbliebenenrente – zumindest nicht im Allgemeinen Rentensystem. Bei bestimmten Zusatzrenten und Sonderregelungen kann eine erneute Heirat jedoch dazu führen, dass der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente entfällt.
Unterschiedliche Regelungen je nach Rentensystem:
- Private Altersvorsorge: Bei privaten Rentenversicherungssystemen kann eine Wiederverheiratung in der Regel keinen Verlust der Hinterbliebenenrente zur Folge haben.
- Öffentlicher Dienst: Im öffentlichen Dienst (z. B. bei Beamten) kann eine Wiederheirat in einigen Fällen dazu führen, dass der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente erlischt.
- Handwerksberufe und freie Berufe: In vielen Fällen erhalten Hinterbliebene in Handwerksberufen oder in der freien Wirtschaft ihre Rente auch nach einer Wiederheirat weiter, jedoch können auch hier unterschiedliche Regelungen je nach Fonds bestehen.
Was tun, wenn die Hinterbliebenenrente nicht gezahlt wird?
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