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Habe ich Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente von meinen beiden Ex-Ehemännern?

Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Hinterbliebenenrente zu beziehen, unterscheiden sich je nach Rentensystem und persönlicher Lebenssituation. Grundsätzlich müssen jedoch einige zentrale Anforderungen erfüllt sein:

  1. Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Ein elementares Kriterium für den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ist die bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person. Eine lange Beziehung oder das Zusammenleben ohne Trauschein begründet jedoch keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
  2. Alter: Für die Antragstellung ist das Alter des überlebenden Partners entscheidend. Im Allgemeinen kann die Hinterbliebenenrente ab einem Alter von 55 Jahren beantragt werden, wenn der verstorbene Partner in einem entsprechenden Rentensystem (wie der gesetzlichen Rentenversicherung) versichert war.
  3. Einkommen: Ein sehr wichtiger Punkt bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente ist das Einkommen des überlebenden Partners. Es wird eine Einkommensgrenze festgelegt, die im Jahr 2026 bei rund 25.000 Euro brutto für Alleinstehende und bei etwa 40.000 Euro für Paare liegt. Hierbei wird nicht nur das Einkommen aus Löhnen oder Gehältern berücksichtigt, sondern auch private Renten, Mieteinnahmen und andere Einkünfte. Wenn das Gesamteinkommen des Antragstellers diese Grenze überschreitet, kann der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entfallen oder zumindest reduziert werden.
  4. Höhe der Rente: Im Allgemeinen wird die Hinterbliebenenrente mit 54 % der Grundrente des verstorbenen Partners berechnet. Diese kann jedoch gekürzt oder sogar ganz verweigert werden, wenn der Antragsteller die Einkommensgrenzen überschreitet.

Kann man zwei Hinterbliebenenrenten gleichzeitig beziehen?

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